Corona schränkt unseren Ruderbetrieb im Moment nicht mehr ein!
Was wir von den Massnahmen mitnehmen wollen: nach dem Rudern die Griffe desinfzieren, das ist doch eine saubere Sache.
Doch immer noch gilt:
Personen mit Krankheitssymptomen bleiben zuhause!

Hier die aktuellen Regeln

 19. Januar 2022

Am letzten Mittwoch, 16. Januar 2020,  hat der Bundesrat die Aufhebung sämtlicher Massnahmen im Sportbereich beschlossen und damit können der Schweizer Rudersport und der Trainingsbetrieb in den Ruderclubs weitestgehend zur Normalität zurückkehren. Gleichzeitig möchten wir die Club-Präsidien bitten, weiterhin die kantonalen Verordnungen zu beachten und wo angezeigt gewisse Schutzmassnahmen für vulnerable Personen vorzusehen.

 

Wir wollen weiterhin beachten:
Nach dem Rudern oder Ergometer / Krafttraining werden die Griffe desinfiziert.

Personen mit Krankheitssymptomen ist der Zutritt zum Bootshaus und zur Turnhalle untersagt.

SWISS ROWING - Newsletter#25_DE.pdf

 17. Dezember 2021

Zu Innenräumen von Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Zusätzlich gilt in Innenräumen eine Maskenpflicht auch bei sportlichen Aktivitäten.
Sportaktivitäten in Aussenbereichen und damit das Rudern auf dem Wasser (inkl. Betreten der Bootshallen) sind weiterhin ohne 2G möglich. Sobald jedoch Innenräume (Garderoben, Toiletten, etc.) betreten werden, kommt die 2G-Regel zum Tragen.
Eine Befreiung der Maskenpflicht gilt bei 2G+: Ruderinnen und Ruderer, die in den letzten vier Monaten die Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben, zum zweiten Mal geimpft oder von Covid-19 genesen sind, können ohne Maske im Innern trainieren.
Jugendliche bis 16 Jahre und Leistungssportler/-innen sind von der 2G-Regel ausgenommen.
 
Die 2G-Regel führt dazu, dass ungeimpfte Personen keinen Zugang mehr zu den Innenräumen eines Ruder-Clubs haben.

Sportaktivitäten in Aussenbereichen und damit das Rudern auf dem Wasser (inkl. Betreten der Bootshallen) sind weiterhin ohne 2G möglich. Sobald jedoch Innenräume (Garderoben, Toiletten, etc.) betreten werden, kommt die 2G-Regel zum Tragen. Das Rudern in den Booten erfolgt ohne Schutzmasken.

Immer noch:

Einhalten der Hygienemassnahmen wie Händewaschen,
Nach dem Rudern oder Ergometer / Krafttraining werden die Griffe desinfiziert.

Personen mit Krankheitssymptomen ist der Zutritt zum Bootshaus und zur Turnhalle untersagt.

SWISS ROWING - Newsletter#23_DE.pdf

6. Dezember 2021

Für Personen über 16 Jahre besteht bei allen sportlichen Aktivitäten in Innenräumen die Zertifikatspflicht.
In Innenräumen gilt Maskenpflicht, davon ausgenommen sind sportlichen Aktivitäten, da sind aber die Kontaktdaten zu erheben.
Es gibt keine Ausnahme mehr für beständige Gruppen unter 30 Personen, auch das Zusammensitzen im Ruederstübli ist von dieser Regelung betroffen.

Wir sind uns bewusst: Wird ein Anwesender positiv getestet, gehen alle nichtgeimpften in Quarantäne

Immer noch:

Einhalten der Hygienemassnahmen wie Händewaschen,
Nach dem Rudern oder Ergometer / Krafttraining werden die Griffe desinfiziert.

Personen mit Krankheitssymptomen ist der Zutritt zum Bootshaus und zur Turnhalle untersagt.

SWISS ROWING - Newsletter#21_DE.pdf

21. September 2021

Mit Beschluss vom 8. September 2021 hat der Bundesrat die Ausdehnung der Zertifikatspflicht per 13. September 2021 beschlossen.
Die begonnene die Stabilisierungsphase ist noch nicht so stabil.

Wir dürfen immer noch ohne Maske rudern, müssen uns aber vor der Ausfahrt im Logbuch eintragen.

Für Speis und Trank  halten wir uns an die Regeln der privaten Zusammenkünfte (Max. 30 Personen drinnen, 50 draussen).
Die Räume dürfen höchstens zu zwei Drittel iherer Kapazität besetzt werden, Clubmitglieder und Gastruderer halten Abstand oder tragen Maske.
Nach dem Rudern oder Ergometer / Krafttraining werden die Griffe desinfiziert.

Wir sind uns bewusst: Wird ein Anwesender positiv getestet, gehen alle nichtgeimpften in Quarantäne.



Personen mit Krankheitssymptomen ist der Zutritt zum Bootshaus untersagt.

SWISS-ROWING-Newsletter 20_DE.pdf

26. Juni 2021

Der Bundesrat hat beschlossen, die Massnahmen gegen das Coronavirus weiter zu lockern. Es beginnt die Stabilisierungsphase.

Die wichtigste Änderung für uns: Wir dürfen wieder ohne Maske rudern, müssen uns aber vor der Ausfahrt im Logbuch eintragen.

Für Speis und Trank  halten wir uns an die Regeln der privaten Zusammenkünfte (Max. 30 Personen drinnen, 50 draussen).
Wir sind uns bewusst: Wird ein Anwesender positiv getestet, gehen wir alle in Quarantäne.

Personen mit Krankheitssymptomen ist der Zutritt zum Bootshaus untersagt.

SWISS ROWING - Newsletter#19_DE.pdf

31. Mai 2021

Die gute epidemiologische Lage und die steigende Durchimpfungsrate veranlassen den Bundesrat, im Rahmen seines Drei-Phasen-Modells per 31. Mai 2021 in die Stabilisierungsphase zu wechseln. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat weitere Lockerungen beschlossen.

Die wichtigste Aenderung für uns: Wir dürfen wieder ohne Maske rudern, müssen uns aber vor der Ausfahrt im Logbuch eintragen.

Was aber bleibt: Im Bootshaus sowie auf den Bootsstegen und der Terrasse gilt weiterhin Maskenpflicht, die allgemeinen Hygieneregeln sind immer noch einzuhalten.

Für Speis und Trank  halten wir uns an die Regeln der privaten Zusammenkünfte (Max. 30 Personen drinnen, 50 draussen).
Wir sind uns bewusst: Wird ein Anwesender positiv getestet, gehen wir alle in Quarantäne.

Standardkonzept_Trainingsbetrieb_210609.pdf
SWISS ROWING - Newsletter#18_DE.pdf

19. April 2021

Der Bundesrat hat Lockerungen beschlossen.

Für Jugendliche jünger als Jahrgang 2001 ist sowohl auf dem Wasser wie Indoor das Training ohne Schutzmasken erlaubt.
Im Bootshaus gilt immer noch eine Limitierung der Personenzahl.

Personen mit Jahrgang 2001 und älter: Training in Gruppen bis 15 Personen In- und Outdoor, jedoch mit Abstand oder Maske
Alle Räume sind geöffnet, es gilt jedoch im Bootshaus und auf den Stegen Maskenpflicht.

SWISS ROWING - Newsletter#17_DE.pdf

27. Februar 2021

Der Bundesrat hat Lockerungen beschlossen.

Für Jugendliche jünger als Jahrgang 2001 sind sämtliche Beschränkungen aufgehoben.

Für den Breitensport gilt:
Im Aussenbereich dürfen sich 15 Personen treffen, in Mannschaftsbooten muss jedoch immer noch eine Maske getragen werden.
Garderoben und Sanitäranlagen sind geöffnet, Trainings- und Aufenthaltsräume allerdings immer noch geschlossen.

 SWISS-ROWING-Newsletter16_DE.pdf

 

14. Januar 2021

Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 neue Massnahmen zur Eindämmung von Covid-19 beschlossen.
Diese schränken unseren Betrieb zum Glück nicht noch weiter ein, weshalb die am 21. Dezember eingeführten Regeln unverändert weitergelten.

Kein Training im Bootshaus, rudern im Skiff oder mit Maske.

 

19. Dezember 2020

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 neue Massnahmen zur Eindämmung von Covid-19 beschlossen. Gleichzeitig hat der Kanton seine Massnahmen im Bereich Sport jenen des Bundes angepasst.

Ab dem 22. Dezember 2020 gilt schweizweit:

Sportbetriebe werden geschlossen. Im Freien darf Sport in Gruppen bis maximal 5 Personen weiterhin getrieben werden. Profispiele können ohne Zuschauerinnen und Zuschauern weiterhin stattfinden. Sportliche und kulturelle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind mit Ausnahme von Wettkämpfen weiterhin erlaubt.  

Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos sowie andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Kulturelle Aktivitäten bleiben in Kleingruppen möglich. Veranstaltungen mit Publikum bleiben verboten. Alternative Veranstaltungsformen bleiben gestattet, zum Beispiel online übertragene Veranstaltungen.

Der Kanton könnte Lockerungen beschliessen, wenn die Corona-Reproduktionszahl 7 Tage lang unter 1 liegt und der Siebentagesdurchschnitt der Fallzahlen unter dem schweizerischen Durchschnitt ist. Liegt sie und ist er aber nicht.

Im Bereich des Sports sind folgende Sportaktivitäten zulässig:
a. Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag; Wettkämpfe sind verboten;
b. Sportaktivitäten, die von Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 5 Personen ab 16 Jahren ausgeübt werden, ohne Körperkontakt, im Freien und sofern eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand eingehalten wird; Wettkämpfe sind verboten;
Bund: Covid-19 Verordnung 201222.pdf
Covid-19 und Sport im Kanton Bern

Das heisst:  Das Bootshaus ist, mit Ausnahme der Bootshallen geschlossen, im Clubhaus darf nicht mehr trainiert werden.
Im Skiff darf ohne Einschränkung gerudert werden, an Land ist eine Maske zu tragen. Die Gruppengrösse ist auf 5 Personen plus Trainer zu beschränken
Im Mannschaftsboot muss auch zum Rudern eine Maske getragen werden (ohne man nimmt zu dritt die Schifferin oder lebt im gleichen Haushalt).
Swiss Rowing - Newsletter14#_DE(1).pdf

 das meint Burri dasu

29. Oktober 2020

Seit dem 28. Oktober 2020 gelten wieder strengere Regeln:

Maske auf, heisst es im Bootshaus, auf der Seeterrasse, auf den Bootsstegen und auf dem ganzen See.
Die Maske darf nur im Skiff oder beim Indoortraining mit übergrossem Abstand ausgezogen werden.

Training im Bootshaus nur mit Maske und Abstand oder mit übergrossem Abstand, im Freien muss nur der Abstand eingehalten werden (1.50 m).
(Beschluss Bundesrat vom 28. Oktober 2020)

Trainingsbetrieb von Mannschaftssportarten ist verboten.
Belex 815.123  Art. 4c6),
aber gemäss Newsletter 11 SwissRowing  vom 30. Oktober 2020 dürfen Amateure (Leute über 16, nicht dem Kader von Swiss Rowing angehörend) mit Mannschaftsbooten ausfahren, wenn sie eine Maske tragen oder im gleichen Haushalt leben.

Hier unser Schutzkonzept vom 31. Oktober 2020

 

Immer noch gilt:

  Personen mit Krankheitssymptomen ist der Zutritt zum Bootshaus untersagt.

   Abstand halten: Im Bootshaus angeschlagene Einschränkungen beachten.

  Hände waschen, Objekte desinfizieren nach Anschlag im Bootshaus

  Contact Tracing sicherstellen (Eintrag Logbuch, Chrützliliste J+S, Swiss Covid App)

 

Für das Turnen in den Hallen General-Guisan und Lindenalle nützen alle Schutzkonzete nichts mehr, denn die Gemeinde hat die Hallen vorsorglich geschlossen.

26. Juni 2021

Der Bundesrat hat beschlossen, die Massnahmen gegen das Coronavirus weiter zu lockern. Es beginnt die Stabilisierungsphase.

Die wichtigste Änderung für uns: Wir dürfen wieder ohne Maske rudern, müssen uns aber vor der Ausfahrt im Logbuch eintragen.

Für Speis und Trank  halten wir uns an die Regeln der privaten Zusammenkünfte (Max. 30 Personen drinnen, 50 draussen).
Wir sind uns bewusst: Wird ein Anwesender positiv getestet, gehen wir alle in Quarantäne.

Personen mit Krankheitssymptomen ist der Zutritt zum Bootshaus untersagt.

SWISS ROWING - Newsletter#19_DE.pdf

31. Mai 2021

Die gute epidemiologische Lage und die steigende Durchimpfungsrate veranlassen den Bundesrat, im Rahmen seines Drei-Phasen-Modells per 31. Mai 2021 in die Stabilisierungsphase zu wechseln. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat weitere Lockerungen beschlossen.

Die wichtigste Aenderung für uns: Wir dürfen wieder ohne Maske rudern, müssen uns aber vor der Ausfahrt im Logbuch eintragen.

Was aber bleibt: Im Bootshaus sowie auf den Bootsstegen und der Terrasse gilt weiterhin Maskenpflicht, die allgemeinen Hygieneregeln sind immer noch einzuhalten.

Für Speis und Trank  halten wir uns an die Regeln der privaten Zusammenkünfte (Max. 30 Personen drinnen, 50 draussen).
Wir sind uns bewusst: Wird ein Anwesender positiv getestet, gehen wir alle in Quarantäne.

Standardkonzept_Trainingsbetrieb_210609.pdf
SWISS ROWING - Newsletter#18_DE.pdf

19. April 2021

Der Bundesrat hat Lockerungen beschlossen.

Für Jugendliche jünger als Jahrgang 2001 ist sowohl auf dem Wasser wie Indoor das Training ohne Schutzmasken erlaubt.
Im Bootshaus gilt immer noch eine Limitierung der Personenzahl.

Personen mit Jahrgang 2001 und älter: Training in Gruppen bis 15 Personen In- und Outdoor, jedoch mit Abstand oder Maske
Alle Räume sind geöffnet, es gilt jedoch im Bootshaus und auf den Stegen Maskenpflicht.

SWISS ROWING - Newsletter#17_DE.pdf

27. Februar 2021

Der Bundesrat hat Lockerungen beschlossen.

Für Jugendliche jünger als Jahrgang 2001 sind sämtliche Beschränkungen aufgehoben.

Für den Breitensport gilt:
Im Aussenbereich dürfen sich 15 Personen treffen, in Mannschaftsbooten muss jedoch immer noch eine Maske getragen werden.
Garderoben und Sanitäranlagen sind geöffnet, Trainings- und Aufenthaltsräume allerdings immer noch geschlossen.

 SWISS-ROWING-Newsletter16_DE.pdf

 

14. Januar 2021

Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 neue Massnahmen zur Eindämmung von Covid-19 beschlossen.
Diese schränken unseren Betrieb zum Glück nicht noch weiter ein, weshalb die am 21. Dezember eingeführten Regeln unverändert weitergelten.

Kein Training im Bootshaus, rudern im Skiff oder mit Maske.

 

19. Dezember 2020

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 neue Massnahmen zur Eindämmung von Covid-19 beschlossen. Gleichzeitig hat der Kanton seine Massnahmen im Bereich Sport jenen des Bundes angepasst.

Ab dem 22. Dezember 2020 gilt schweizweit:

Sportbetriebe werden geschlossen. Im Freien darf Sport in Gruppen bis maximal 5 Personen weiterhin getrieben werden. Profispiele können ohne Zuschauerinnen und Zuschauern weiterhin stattfinden. Sportliche und kulturelle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind mit Ausnahme von Wettkämpfen weiterhin erlaubt.  

Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos sowie andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Kulturelle Aktivitäten bleiben in Kleingruppen möglich. Veranstaltungen mit Publikum bleiben verboten. Alternative Veranstaltungsformen bleiben gestattet, zum Beispiel online übertragene Veranstaltungen.

Der Kanton könnte Lockerungen beschliessen, wenn die Corona-Reproduktionszahl 7 Tage lang unter 1 liegt und der Siebentagesdurchschnitt der Fallzahlen unter dem schweizerischen Durchschnitt ist. Liegt sie und ist er aber nicht.

Im Bereich des Sports sind folgende Sportaktivitäten zulässig:
a. Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag; Wettkämpfe sind verboten;
b. Sportaktivitäten, die von Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 5 Personen ab 16 Jahren ausgeübt werden, ohne Körperkontakt, im Freien und sofern eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand eingehalten wird; Wettkämpfe sind verboten;
Bund: Covid-19 Verordnung 201222.pdf
Covid-19 und Sport im Kanton Bern

Das heisst:  Das Bootshaus ist, mit Ausnahme der Bootshallen geschlossen, im Clubhaus darf nicht mehr trainiert werden.
Im Skiff darf ohne Einschränkung gerudert werden, an Land ist eine Maske zu tragen. Die Gruppengrösse ist auf 5 Personen plus Trainer zu beschränken
Im Mannschaftsboot muss auch zum Rudern eine Maske getragen werden (ohne man nimmt zu dritt die Schifferin oder lebt im gleichen Haushalt).
Swiss Rowing - Newsletter14#_DE(1).pdf

 das meint Burri dasu

29. Oktober 2020

Seit dem 28. Oktober 2020 gelten wieder strengere Regeln:

Maske auf, heisst es im Bootshaus, auf der Seeterrasse, auf den Bootsstegen und auf dem ganzen See.
Die Maske darf nur im Skiff oder beim Indoortraining mit übergrossem Abstand ausgezogen werden.

Training im Bootshaus nur mit Maske und Abstand oder mit übergrossem Abstand, im Freien muss nur der Abstand eingehalten werden (1.50 m).
(Beschluss Bundesrat vom 28. Oktober 2020)

Trainingsbetrieb von Mannschaftssportarten ist verboten.
Belex 815.123  Art. 4c6),
aber gemäss Newsletter 11 SwissRowing  vom 30. Oktober 2020 dürfen Amateure (Leute über 16, nicht dem Kader von Swiss Rowing angehörend) mit Mannschaftsbooten ausfahren, wenn sie eine Maske tragen oder im gleichen Haushalt leben.

Hier unser Schutzkonzept vom 31. Oktober 2020

 

Immer noch gilt:

  Personen mit Krankheitssymptomen ist der Zutritt zum Bootshaus untersagt.

   Abstand halten: Im Bootshaus angeschlagene Einschränkungen beachten.

  Hände waschen, Objekte desinfizieren nach Anschlag im Bootshaus

  Contact Tracing sicherstellen (Eintrag Logbuch, Chrützliliste J+S, Swiss Covid App)

 

Für das Turnen in den Hallen General-Guisan und Lindenalle nützen alle Schutzkonzete nichts mehr, denn die Gemeinde hat die Hallen vorsorglich geschlossen.